Arbeitsschutz An


Ihr Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Mehr

Cornelia An, Fachkraft für Arbeitssicherheit


Seit 2013 bin ich im Bereich Arbeitsschutz aktiv tätig. Im Jahr 2015 schloss ich meine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der VBG erfolgreich ab und arbeitete bis 2021 im Nebenberuf selbständig und in Teilzeit in verschiedenen Ingenieurbüros für Arbeitsschutz. 2021 bin ich den Schritt in die hauptberufliche Selbständigkeit gegangen.

Durch die vielfältigen Erfahrungen in unterschiedlichen Unternehmen und Wirtschaftszweigen sowie kontinuierliche Aus- und Weiterbildungen in verschiedenen Bereichen des Arbeitsschutzes verfüge ich über einen reichen Erfahrungsschatz und diverse Qualifikationen.

Mein Kundenkreis besteht aus Unternehmen der verschiedensten Branchen und Wirtschaftszweige und reicht vom Kleinunternehmen mit 6 Mitarbeitenden bis zum Handelsunternehmen mit rund 300 Beschäftigten. Ich betreue Unternehmen, die den Berufsgenossenschaften VBG, BGW, BGHM, BG ETEM, BG RCI oder BG Bau angehören. Obwohl meine Hauptaufgabe in der Beratung liegt, versuche ich, meinen Kunden auch so viel wie möglich abzunehmen, dabei individuelle und pragmatische Lösungen zu finden und über den Tellerrand hinauszuschauen. Mein Mitarbeiter unterstützt mich tatkräftig bei anfallenden Büroarbeiten.

Da meine Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit sehr eng mit dem Thema Brandschutz verzahnt ist, habe ich mit einer Ausbildung zur Brandschutzbeauftragten mein Portfolio um das Thema Brandschutz und Evakuierung ergänzt.

Seit 2021 bin ich zusätzlich als freiberufliche Dozentin für die DEKRA Akademie tätig und führe verschiedene Schulungen rund um den Arbeitsschutz in der DEKRA-Akademie in Stuttgart oder direkt beim Kunden durch.

Aktiv bin ich außerdem seit Dezember 2023 im Berufsverband VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit als Beirätin in der Region Südwest.

Überlassen Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter*innen nicht dem Zufall… nehmen Sie noch heute Kontakt mit mir auf!

Kernleistungen


Gefährdungsbeurteilung

Welchen Gefährdungen sind die Mitarbeitenden bei der Arbeit ausgesetzt, und was soll dagegen getan werden? Mehr erfahren…

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im Arbeitsschutz. Hier ermitteln die Vorgesetzten mit meiner Unterstützung, welchen Gefährdungen die Beschäftigten ausgesetzt sind, beurteilen, wie hoch das Unfall- oder Erkrankungsrisiko ist und legen fest, was getan wird oder werden muss, um das Risiko zu minimieren. Beurteilt werden müssen alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten, aber auch die Arbeitsstätte selbst, die Arbeitsschutz-Organisation, verschiedene Arbeitsmittel oder Anlagen sowie die eingesetzten Gefahrstoffe. Auch bei der Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung, Biostoffe, Mutterschutz oder mobiles Arbeiten bzw. Home Office unterstütze ich Sie.

Gesetzliche Grundlagen: ArbSchG § 5, § 8, DGUV Vorschrift 1 § 3, § 6, BetrSichV § 3, GefStoffV § 6, BioStoffV § 4, ArbStättV § 3, MuSchG § 10, GefStoffV § 6, TRGS 400, BioStoffV § 4, TRBA 400 etc.

Sicherheitsunterweisung

Regelmäßige tätigkeitsbezogene Unterweisungen sensibilisieren über sicherheitsgerechtes Verhalten! Mehr erfahren…

Durch die tätigkeitsbezogene, mindestens jährlich stattfindende Sicherheitsunterweisung werden den Beschäftigten wichtige Themen immer wieder ins Gedächtnis gerufen. Grundlegende Themen wie der Unterschied zwischen Arbeits- und Wegeunfall, das Vorgehen bei einem Unfall, richtiges Verhalten im Brandfall oder der Umgang mit Arbeitsmitteln im Allgemeinen und einiges mehr bilden die Basis, die durch die jeweiligen speziellen Gefährdungen ergänzt werden. Ob Tätigkeiten auf Baustellen, Höhenarbeit, Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen oder Gefahrstoffen oder Dienstfahrten – ich übernehme die Unterweisung Ihrer Beschäftigten für Sie. Ebenfalls führe ich die jährliche betriebliche Unterweisung für Kran- und Staplerfahrer für Sie durch.

Gesetzliche Grundlagen: ArbSchG § 12, § 8, DGUV Vorschrift 1 § 4, § 6, BetrSichV § 12, GefStoffV § 14, BioStoffV § 14, ArbStättV § 6, etc.

Betriebsanweisungen Arbeitsmittel,Tätigkeiten

Spezifische Betriebsanweisungen bilden verhaltensbezogene Schutzmaßnahmen schriftlich ab! Mehr erfahren…

Bei Betriebsanweisungen handelt es sich um schriftliche, kurze Aushänge, die die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen enthalten. Mit den Vorgesetzten gemeinsam erstelle ich Betriebsanweisungen, auch sehr spezifische für ganz bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitsmittel. Diese können bei Bedarf auch in andere Sprachen übersetzt werden, um allen Mitarbeitenden Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen zu geben. Bei der Sicherheitsunterweisung oder der Einarbeitung neuer Mitarbeitenden sollten auch die Betriebsanweisungen herangezogen werden.

Gesetzliche Grundlagen: ArbSchG § 12, § 8, DGUV Vorschrift 1 § 4, § 6, BetrSichV § 12, GefStoffV § 14, BioStoffV § 14, ArbStättV § 6, etc.

Gefahrstoffmanagement

Effizientes Gefahrstoffmanagement – vom Einkauf über Lagerung bis zu Unterweisung und Verwendung! Mehr erfahren…

Welche Gefahrstoffe sind im Betrieb im Einsatz, welche Gefährdungen gehen von Ihnen aus und wie werden sie gelagert? Müssen sie durch ungefährlichere Gefahrstoffe ersetzt werden? Welche Schutzmaßnahmen müssen beim Umgang beachtet werden? Ich unterstütze Sie beim Aufbau eines effizienten betrieblichen Gefahrstoff-Managements, hole für Sie alle Sicherheitsdatenblätter ein und erstelle die gesamte notwendige Dokumentation.

Gesetzliche Grundlagen: GefStoffV, TRGS 400, TRGS 510 etc.

Arbeitsplatzbegehungen

Eine regelmäßige Überprüfung der Arbeitsbedingungen vor Ort, um Abweichungen frühzeitig zu erkennen! Mehr erfahren…

Regelmäßig muss die Arbeitsstätte unter allgemeinen Sicherheits- und Brandschutzaspekten unter die Lupe genommen werden. Dabei werden natürlich auch die einzelnen Arbeitsplätze und Tätigkeiten betrachtet. Involviert sind selbstverständlich die Bereichsverantwortlichen, aber auch die Arbeitsmedizin und der Betriebsrat. Eventuell erfolgt die Begehung auch in Zusammenhang mit behördlichen Besuchen.

Gesetzliche Grundlagen: ASiG § 6, ArbSchG etc.

Brandschutz und Evakuierung

Bränden vorbeugen und für den Notfall gerüstet sein kann Leben retten! Mehr erfahren…

Wie ist in Ihrem Betrieb um den vorbeugenden Brandschutz bestellt? Ist alles Potential ausgeschöpft, um eine Brandentstehung zu verhindern? Sind genügend Brandschutzhelfer ausgebildet, genügend geeignete Feuerlöscher vorhanden und die Flucht- und Rettungswege freigehalten? Wie wird im Notfall alarmiert? Sind alle Abläufe für den Notfall klar? Ich berate und unterstütze Sie rund um diese Fragen, überprüfe, ob die Flucht- und Rettungswege mit den örtlichen Gegebenheiten übereinstimmen und arbeite mit Ihnen zusammen individuell passende Evakuierungskonzepte für Ihren Betrieb aus, die natürlich auch im Rahmen einer Übung einem Praxistest unterzogen werden.

Gesetzliche Grundlagen: ASIG, ArbStättV, DGUV-I, DIN EN …etc.

Weitere Leistungen


Die aufgeführten Leistungen ergeben sich aus der Umsetzung gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorgaben sowie eines Portfolios eigener Dienstleistungen, die sich als entlastend für die betreuten Betriebe erwiesen haben. Die aufgeführten Leistungen sowie gesetzlichen Grundlagen sind nicht abschließend.

Arbeitsplatzbegehungen

Organisation, Teilnahme, Durchführung von Arbeitsplatz- bzw. Arbeitsstättenbegehungen, Protokollführung, Teilnahme an behördlichen Begehungen oder Audits, …

Gesetzliche Grundlagen: ASiG § 6, ArbSchG

Arbeitsschutz-Organisation

Wie werden die regelmäßigen Sicherheitsunterweisungen organisiert, durchgeführt und die Nachweise abgelegt? Wer lädt zu den ASA-Sitzungen ein? Wer verwaltet und verfolgt die Übersicht über alle betrieblichen Beauftragten, deren Bestellung und regelmäßige Weiterbildungen? Wie sind die regelmäßigen arbeitsmedizinischen Vorsorgen organisiert? Wer überprüft in welchen Abständen die Vollständigkeit von Verbandkästen und wer verfolgt die wiederkehrenden Prüfungen von Einrichtungen der Arbeitsstätte oder prüfpflichtigen Arbeitsmittel? Die betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes bildet die Grundlage für einen nachhaltigen Arbeitsschutz.

Gesetzliche Grundlagen: ArbSchG

ASA-Sitzungen

Inhaltliche Vorbereitung der Tagesordnungspunkte,Teilnahme an ASA-Sitzungen, Protokollführung, Nachbereitung

Gesetzliche Grundlagen: ASiG § 11

Begleitung von behördlichen Terminen

Inhaltliche Begleitung von behördlichen Terminen mit der Gewerbeaufsicht oder Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft

Gesetzliche Grundlagen: ASiG § 6, ArbSchG

Beratung

Beratung rund um Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Arbeitsgestaltung: Unfall- und Gesundheitsgefahren, Ergonomie, Notfallorganisation, Brandschutz, Erste Hilfe, Arbeitsstätte, Arbeitsplatz, Arbeitsverfahren, Arbeitsablauf, Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, Persönliche Schutzausrüstung, Gefährdungsbeurteilung, …

Brandschutz, Evakuierung, Flucht- und Rettungswege

Überprüfung der Kennzeichnung nach ASR A 1.3, Überprüfung der Löschmittelmenge und -eignung, Gefährdungsbeurteilung Brandschutz, Erstellung von Evakuierungskonzepten, Erstellung von Notfallplänen, Durchführung von Evakuierungsübungen, Erstellen der Brandschutzordnung Teil A – C, …

Gesetzliche Grundlagen: ASIG, ArbStättV

Förderung der Zusammenarbeit

Eine gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit aller am Arbeitsschutz beteiligten im Unternehmen ist Voraussetzung für einen wirksamen gelebten Arbeitsschutz. Zwischen Arbeitsmedizin, Betriebsrat und den Sicherheitsbeauftragten sollte ein regelmäßiger, offener Austausch stattfinden und eine konsequente Einbindung in aktuelle Themen erfolgen.

Gesetzliche Grundlagen: ArbSchG, DGUV V 1, SGB VII, BetrVG

Gefährdungsbeurteilung

Beurteilung der Arbeitsschutzorganisation, Beurteilung der Arbeitsstätte, Vorbereitung der tätigkeitsbezogenen Dokumentation unter Berücksichtigung von Arbeitsumgebung, verwendeten Arbeitsmitteln und eingesetzten Betriebsstoffen, Erhebung des Ist-Standes des Arbeitsschutzes, Beratung zur Umsetzung von geeigneten, spezifischen betrieblichen Maßnahmen für die einzelnen Bereiche, Besprechung mit den Bereichsverantwortlichen, Erstellen von to-do-Listen, …

Gesetzliche Grundlagen: ArbSchG § 5, § 8, DGUV Vorschrift 1 § 3, § 6, BetrSichV § 3, GefStoffV § 6, BioStoffV § 4, ArbStättV § 3

Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz

Erstellen der anlass-unabhängigen Dokumentation, bei Bedarf Unterstützung bei der anlass-abhängigen Aktualisierung in Abstimmung mit der Arbeitsmedizin und den Bereichsverantwortlichen, …

Gesetzliche Grundlagen: MuSchG § 10

Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung

Vorstellen verschiedener Herangehens- und Durchführungsmöglichkeiten, Ermittlung von geeigneten Vorgehensweisen in Abstimmung mit der Arbeitsmedizin, bei Bedarf Durchführung von Mitarbeiterbefragungen, Auswertung der Ergebnisse, Besprechung der Ergebnisse und Maßnahmen, …

Gesetzliche Grundlagen: ArbSchG § 5

Gefährdungsbeurteilungen - Sonstige

  • Gefahrstoffe: Gefährdungsbeurteilung von einzelnen Gefahrstoffen nach dem EMKG, Dokumentation
  • Biostoffe: Vorbereitung der Dokumentation (Biostoffkataster sowie Gefährdungsbeurteilung) in erforderlichem Umfang in Abstimmung mit der Arbeitsmedizin, Beratung zur Umsetzung von geeigneten, spezifischen betrieblichen Maßnahmen für die einzelnen Bereiche, Besprechung mit den Bereichsverantwortlichen, Erstellen von to-do-Listen

Gesetzliche Grundlagen: GefStoffV § 6, TRGS 400, BioStoffV § 4, TRBA 400

Persönliche Schutzausrüstung

Beratung zur Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zur Minimierung von Restrisiken, Begleitung der Erprobung der Schutzausrüstung durch die Beschäftigten

Gesetzliche Grundlagen: PSA-BV, ArbSchG, DGUV-I 212-515

Sicherheitsunterweisungen

Organisation, Vorbereitung der Unterlagen, Durchführung im Namen der Vorgesetzten, Erstellung von Sicherheitsflyern für Fremdfirmen oder neue Mitarbeiter zur innerbetrieblichen Unterweisung, … Themen: Einführung Arbeitsschutz, Erste Hilfe/Notfallorganisation, Brandschutz, Gefahrstoffe, Biostoffe, Arbeitsmittel, Elektrische Arbeitsmittel, Elektrizität, Dienstwagen, Büro- und Bildschirmarbeitsplatzergonomie, Corona, Flurförderzeuge, Alleinarbeit, Krane, Stapler, Hubarbeitsbühnen, betriebsspezifische Tätigkeiten…

Gesetzliche Grundlagen: ArbSchG § 12, § 8, DGUV Vorschrift 1 § 4, § 6, BetrSichV § 12, GefStoffV § 14, BioStoffV § 14, ArbStättV § 6

Kontakt


Haben Sie Interesse an einer sicherheitstechnischen Betreuung oder Beratung? Dann treten Sie mit mir in Kontakt!